Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und High Frequency (nachfolgend „Agentur“ genannt) ist die Optimierung und Erweiterung des werblichen und kommunikativen Auftritts des Kunden, seiner Produkte und/oder Dienstleistungen im Markt. Beide Vertragspartner sehen sich in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis verbunden und vereinbaren Folgendes:

 

A. Auftrag

1. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Agentur entweder mit der Erstellung und Verwaltung von Werbeanzeigen, der Produktion von Content für soziale Medien, einschließlich Videos und Beiträgen, oder mit beiden Dienstleistungen zu beauftragen.

2. Die Agentur nimmt den jeweiligen Auftrag an und sichert dem Kunden engste Zusammenarbeit und jederzeitige Wahrung seiner Interessen zu.

 

B. Grundsätze der Zusammenarbeit

1. Die Agentur erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen sach-, termin- und fachgerecht entsprechend der vereinbarten Anforderungen und Qualitätskriterien.

2. Die Vertragsparteien halten regelmäßige Abstimmungen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen.

3. Verbindliche Termine für die Erbringung von Leistungen sind als solche ausdrücklich zu kennzeichnen. Ansonsten gelten sie als Zieltermine.

 

C. Vergütung der Agentur

1. Für die Erstellung und Verwaltung von Werbeanzeigen erhält die Agentur eine Vergütung, die im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt wird.

2. Die Vergütung für die Erstellung von Content erfolgt zu einem festen Preis, der im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt wird.

 

D. Eigentumsvorbehalt

Die Agentur behält sich das Eigentum an allen im Rahmen des Vertrages erstellten Werken, Entwürfen und Materialien bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Forderungen vor. Die Übergabe der Nutzungsrechte an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

 

E. Revisionen und Zusatzarbeiten

Im festgelegten Preis für Content-Erstellung ist eine Revision eingeschlossen. Jede weitere Revision oder signifikante Änderung der ursprünglichen Spezifikationen wird gemäß einem zu vereinbarenden Stundensatz oder Festpreis zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

F. Freistellung

1.High Frequency zeichnet sich im gesetzlich zulässigen Rahmen von jeder Haftung frei.

Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der im Auftrag des Kunden erstellten Inhalte resultieren, sofern diese Ansprüche auf Anweisungen oder Vorgaben des Kunden zurückzuführen sind. Insbesondere für die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit. Dies schließt explizit Ansprüche aufgrund von Verletzungen des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechts ein.

2. Eine Prüfung der Leistungsergebnisse auf ihre Rechtsverträglichkeit, insbesondere nach dem Wettbewerbs- Marken-, Urheber - und Persönlichkeitsrecht, ist ausdrücklich nicht Aufgabe von High Frequency.

 

G. Kündigung

Beide Parteien können diesen Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen umgehend zu vergüten. Nicht abgeschlossene Projekte werden nach gemeinsamer Absprache und gegen anteilige Vergütung zu Ende geführt oder eingestellt.

 

H. Konsequenzen bei Vertragsbruch

Im Falle eines Vertragsbruches durch eine der Parteien hat die andere Partei das Recht, Schadenersatz zu fordern. Die spezifischen Bedingungen und Konsequenzen eines solchen Vertragsbruches werden auf der Grundlage der spezifischen Umstände des Einzelfalls und nach geltendem Recht festgelegt.

 

I. Schlussbestimmungen

Eine Übertragung dieses Vertrages durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an verbundene Unternehmen zu übertragen.

 

J. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg.